Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Steinle Watertechnology, Inhaber Thomas Hermann Steinle, und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Leistungen richten sich primär an gewerbliche und öffentliche Auftraggeber (B2B).


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Beratungen, Planungsleistungen, Ingenieurleistungen, Serviceeinsätze sowie Lieferungen von Komponenten und Systemen im Bereich Wassertechnik, Hotelbäder, Wellness- und Thermalanlagen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Steinle Watertechnology ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von Steinle Watertechnology sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.


3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls beigefügten technischen Unterlagen (z. B. Schema-Pläne, Berechnungen). Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge (z. B. zu Technikräumen, Anlagen, Dokumentationen) rechtzeitig zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.


5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen Leistungen von Steinle Watertechnology zu den im Angebot genannten Stunden- oder Pauschalsätzen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Steinle Watertechnology berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.


6. Reisekosten und Spesen

Fahrten zum Einsatzort, Reisekosten, Übernachtungen sowie sonstige, für den Auftrag erforderliche Auslagen werden – sofern nicht anders vereinbart – gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.


7. Haftung

Steinle Watertechnology haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Steinle Watertechnology nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.


8. Gewährleistung

Für Planungs- und Beratungsleistungen schuldet Steinle Watertechnology eine fachgerechte Leistung nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Stand der Technik.

Etwaige Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Steinle Watertechnology ist das Recht zur Nachbesserung einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen; weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.


9. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Steinle Watertechnology. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.


10. Urheber- und Nutzungsrechte

An Unterlagen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnissen behält sich Steinle Watertechnology sämtliche Urheberrechte vor. Der Kunde erhält – soweit erforderlich – ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck des Projekts.


11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.



12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Steinle Watertechnology.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.