ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der
Steinle Water Technology

Inhaber:
Thomas Hermann Steinle

Hauptsitz (ladungsfähige Anschrift):
Wettelbrunner Weg 2
D-79427 Eschbach
Deutschland


Niederlassung (Hauptbetrieb – Technik & Produktion):
Quellenweg 2
D-79426 Buggingen (Gewerbegebiet Mittelfeld)

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 7631 906 4954
E-Mail:
info@steinlewatertechnology.de

Web: https://www.steinlewatertechnology.de


Stand: 01.01.2026
(Diese AGB ersetzen alle zuvor veröffentlichten AGB vollständig.)


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Steinle Water Technology, Inhaber Thomas Hermann Steinle (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche und öffentliche Auftraggeber (B2B).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Wassertechnik, insbesondere:

  • technische Beratung, Planung und Engineering
  • Wasseraufbereitung für Trink-, Bade-, Prozess- und Sonderwässer
  • Hotel-, Wellness- und Thermalanlagen
  • Analyse, Bewertung und Gutachtenerstellung bei hygienischen Auffälligkeiten
  • Schulungen für Betreiber und Fachpersonal
  • Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Betreuung technischer Anlagen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.


3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.

Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus unzureichender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Reise-, Neben- und Materialkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen zu verlangen.


6. Liefer- und Leistungsfristen

Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Zulieferern, behördliche Maßnahmen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.


7. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

Bei technischen Anlagen und Systemen beschränkt sich die Gewährleistung auf die vereinbarte Beschaffenheit gemäß Angebot und Auftragsbestätigung. Abweichungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten, Wasserqualitäten oder betrieblicher Rahmenbedingungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Anlage technisch ordnungsgemäß ausgeführt wurde.


8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Anlagen, Systeme, Komponenten und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.


10. Schutz von Unterlagen und Know-how

Alle vom Auftragnehmer überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Konzepte, Planungen und technischen Ausarbeitungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.


11. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.


12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.



Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.